Amazon aktualisiert „Amazon Payments – Verkaufen bei Amazon Nutzungsvereinbarung“

Das ändert sich ab Juli für Seller:

Amazon hat eine Aktualisierung der „Amazon Payments – Verkaufen bei Amazon Nutzungs-vereinbarung“ angekündigt: Mit Wirkung zum 14. Juli 2023 soll Abschnitt 2.6 („Rücklage“) der Vereinbarung aktualisiert werden, welcher die Richtlinie zur Rücklage auf Kontoebene formuliert. Wir haben die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst.

Was ist eine Rücklage auf Kontoebene?

Bei einer Rücklage auf Kontoebene wird der Erlös aus einem Verkauf auf der Amazon-Plattform über einen gewissen Zeitraum hinweg zurückgehalten, bevor dieser dem Seller ausbezahlt wird. Damit sichert Amazon sich ab, dass die Seller über ein ausreichendes Guthaben verfügen, um finanzielle Ausgaben, wie zum Beispiel Rückerstattungen, leisten zu können. Die Rücklage auf Kontoebene wird den Händlern als Guthaben in der Übersicht ihres Abrechnungsberichts angezeigt.

Bisher erfolgten die Auszahlungen der Rücklagen in der Regel auf Basis des Lieferdatums: „Wir halten Ihre Verkaufserlöse in der Regel eine bestimmte Anzahl an Tagen nach dem Lieferdatum einer Bestellung zurück, um sicherzustellen, dass Sie über ein ausreichendes Guthaben verfügen, um Erstattungsanträge von Käufern zu bedienen. Wir bestimmen die genaue Anzahl der Tage basierend auf einer Einschätzung Ihres Gesamtrisikos und Ihrer historischen Verkäuferleistung. Standardmäßig beträgt der Wert 7 Tage nach dem Lieferdatum (Richtlinie „Lieferdatum +7“).“

ab Juli 2023 ändert amazon die richtlinie zur Rücklage auf Kontoebene

Die Änderungen auf einen Blick

Die standardmäßige Rücklage über den Zeitraum „Lieferdatum + 7“ fällt demnach mit Wirkung zum 14. Juli 2023 weg. Folgende Punkte sind in der aktualisierten Rücklagenrichtline geändert bzw. ergänzt worden:

  • Mindestguthaben: Gemäß dem aktualisierten Text kann Amazon von den Sellern fordern, ein gewisses Mindestguthaben „über einen bestimmten Zeitraum hinweg“ auf ihrem Verkäuferkonto aufrechtzuerhalten. Den erforderlichen Zeitraum kann Amazon demnach individuell festlegen. Diese explizite Angabe wird in der bisherigen Version der Nutzungsvereinbarung nicht gemacht.
  • Erweiterung der Absicherung: Der aktualisierte Text umfasst nicht mehr nur die Rücklage zur Absicherung von Zahlungsverpflichtungen, sondern die Absicherung gegenüber sämtlichen Verpflichtungen, nämlich „…gegen jegliche Haftungsverpflichtungen während der Laufzeit dieser Nutzungsvereinbarung“.
  • Erweiterung der Verantwortlichkeit: Neu ist auch, dass die Rücklage nicht mehr nur von den Sellern selbst erhoben werden kann, sondern sie „…kann für alle oder einer Untergruppe von Dienstleistungsnutzern oder für Sie persönlich anfallen.“

Aus den Aktualisierungen ist zu schließen, dass es künftig keine standardmäßige Rücklage mehr geben soll, sondern die Festlegung der Rücklage rein auf Basis der Verkäuferperformance erfolgt. Bereits heute hält Amazon von manchen Sellern größere Beträge zurück, z. B., wenn ein neuer Seller plötzlich sehr hohe Umsätze macht oder eine auffällige Verkäuferperformance aufweist.

Bislang ist die neue Version der Nutzungsvereinbarung übrigens lediglich auf Englisch verfügbar, also in der rechtlich bindenden Sprache. Ab dem 14. Juli will Amazon seinen Sellern zudem Übersetzungen der Nutzungsvereinbarung in den Sprachen Deutsch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Niederländisch, Schwedisch und Polnisch zur Verfügung stellen. Diese dienen jedoch rein zum besseren Verständnis.

Wichtig zu wissen: Wenn Sie als Seller Amazons Verkaufsservices nach dem 14. Juli 2023 weiterhin nutzen, stimmen Sie somit den Änderungen der Nutzungsvereinbarung automatisch zu.