EU-FIC: Alte Regelung, neue Pflichten für Amazon-Seller 

Bei einigen meiner Kunden traten zuletzt Fehlermeldungen in Seller Central auf. Betroffen sind Seller, die Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel anbieten. Amazon kontrolliert die Einhaltung der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (EU-FIC, Regulation (EU) No. 1169/2011) auf seiner Plattform.

Die 2011 verabschiedete Verordnung, mit der die EU den Verbraucherschutz stärken will, ist alles andere als neu. Neu ist, dass Amazon – quasi über Nacht und ohne Vorwarnung – zusätzliche Pflichtfelder eingeführt hat, um seine Food-Seller an die Einhaltung der EU-Vorgaben zu binden. 

Worum geht es genau? 

Die Verordnung verpflichtet Verkäufer von Lebensmitteln oder Nahrungsergänzungsmitteln, die ihre Waren in der EU vertreiben, bestimmte Angaben zu den Lebensmitteln zu machen. Dazu zählen zum Beispiel Inhaltsstoffe, Preis, Qualität oder Größe, Herstellungsdatum, -ort und -methode. Unter anderem müssen für jedes betroffene Produkt auch „Personen oder Organisationen angegeben werden, die es unterstützen.“ Gemeint sind die verantwortlichen Lebensmittelunternehmer (Food Business Operator, kurz: FBO), also Hersteller bzw. Importeure. Hierfür hat Amazon nun ein neues Pflichtfeld erstellt, das betroffene Seller ausfüllen müssen:

  • Sitzt der Hersteller des Lebensmittelprodukts in der EU, sind die Kontaktdaten des Herstellers anzugeben.
  • Sitzt der Hersteller des Lebensmittelprodukts außerhalb der EU, sind die Kontaktdaten des verantwortlichen Importeurs anzugeben.

Jeder einzelne Artikel im Bereich Food & Supplements benötigt diese Angabe. Für Seller, die mehrere Artikel verkaufen, bedeutet das eine Menge Fleißarbeit, denn die Kontaktdaten können aktuell nur manuell hinzugefügt werden – zumindest ist es mir per Flatfile noch nicht gelungen, die Daten zu übernehmen. Fehlen die Daten, kommt es zu Fehlermeldungen bei der Verkäuferleistung.

Wer ist betroffen? 

Food-Seller, die gemäß EU FIC Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel über Amazon aktiv anbieten. Auf Amazon heißt es: „Die EU- Lebensmittelinformationsverordnung (EU FIC) gilt für alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden.“ Bei Nichteinhaltung entfernt Amazon die betroffenen Produkte. 

Warum jetzt? 

Vermutlich sind E-Commerce-Plattformen zur Verantwortung für die Einhaltung der EU-FIC-Verordnung verpflichtet worden. Amazon hatte erst kürzlich in einer E-Mail auf die „Gesamtschuldnerische Haftung“ verwiesen und Seller aufgefordert, die Compliance-Anforderungen der EU regelmäßig zu prüfen, um Verstöße zu vermeiden (s. unseren Artikel dazu). Bei Nichteinhaltung kann Amazon nämlich rechtlich belangt werden. 

Was ist zu tun?

Wenn Sie Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel auf Amazon verkaufen, ist Folgendes ratsam: 

  • Portfolio prüfen: Welche Produkte sind von der EU-FIC betroffen? 
  • Daten ergänzen: Hersteller- oder Importeur-Angaben in Seller Central eintragen. Dies muss für jeden Artikel aktuell noch manuell gemacht werden.
  • Monitoring aufsetzen: Fehlermeldungen regelmäßig prüfen, um Sperrungen zu vermeiden. 

Weiterführende Informationen 

Amazon-Hilfeseiten zu diesem Thema finden Sie auch über folgenden Link bzw. Pfad auf Seller Central:
Seller Central Hilfe > Richtlinien, Vereinbarungen und Leitfäden > Programmrichtlinien > Produktrichtlinien > EU-Bestimmungen bezüglich der Informationen für Verbraucher zu Lebensmitteln 

Einen hilfreichen Überblick über die Kennzeichnungspflichten bietet übrigens auch das Food Labelling Information System (FLIS) der EU Kommission. Hier können Seller gezielt nach den EU-Vorgaben für bestimmte Lebensmittel(gruppen) suchen, um sicherzustellen, dass sie die Anforderungen an ihr Produktsortiment erfüllen.

Fazit

Das war mal wieder ein typischer Aktionismus von Amazon, vermutlich als Reaktion auf neue Compliance-Anforderungen, die E-Commerce-Marktplätze in der EU einhalten müssen. Wie so oft ohne Vorankündigung. Betroffene Seller werden nicht proaktiv informiert, sondern stolpern über Fehlermeldungen in Seller Central. Und erkennen dann erst nach eingehender Recherche, worum es eigentlich geht und was sie tun müssen, um die Compliance-Anforderungen einzuhalten. 

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