GPSR … schon wieder

Mini-Serie zur Produktsicherheitsverordnung (Artikel 1 von 2)

Einige Seller haben sicher die gelbe Warnung auf der Homepage gesehen, die auf die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) hinweist:

Warnung zur GPSR

Konkret geht es um:

  • GPSR Kontaktdaten des Herstellers
  • GPSR Warnhinweise und Sicherheitsinformationen

Wichtig ist, dass Seller dies nicht auf die lange Bank schieben, sondern Information zu allen markierten Produkten zeitnah einreichen. Hier ein paar Tipps:

GPSR Warnhinweise und Sicherheitsinformationen

  • Bei den Produktunterlagen werden in der Regel Sicherheitsinformationen angefordert. Dies ist nicht dasselbe wie ein Sicherheitsdatenblatt! Aber: Die Sicherheitsinformationen sind in der Regel im Sicherheitsdatenblatt enthalten; Seller können die Sicherheitsinformationen daher auf Basis des Sicherheitsdatenblatts selbst schreiben oder von Tools wie ChatGPT schreiben lassen
  • Manchmal wird noch der „Absenden“-Button angezeigt, obwohl die Unterlagen längst eingereicht wurden. Zur Prüfung klicken Sie einfach auf den Button und sehen dann mit einem Klick auf „Produktunterlagen“, ob dieser Posten noch offen ist
  • Manchmal wird noch der „Übermittlung anzeigen“-Button angezeigt, obwohl die eingereichten Dokumente längst genehmigt wurden. Zur Prüfung klicken Sie einfach auf den Button und sehen dann mit einem Klick auf „Produktunterlagen“, ob dieser Posten noch offen ist
  • Haben Sie sehr viele solcherart markierter Produkte? Dann gehen Sie systematisch vor, z. B. indem Sie die Spalte „Gefährdete Verkäufe“ in absteigender Reihenfolge sortieren

Happy & Safe Selling!

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