Die EU-Kommission hat Amazon aufgefordert, bis zum 26. Juli 2024 detaillierte Informationen zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) zu liefern. Der Digital Services Act soll die Verbraucherrechte von europäischen Nutzer:innen stärken. Besonders strenge Regelungen gelten dabei für große Online-Konzerne, die von der EU als „Very Large Online Plattform“ („VLOP“) eingestuft werden. Und als solcher gilt Amazon.
Forderungen der EU-Kommission
Im Fokus der Forderungen stehen Amazons algorithmische Empfehlungssysteme und die Gestaltung des Werbearchivs für den Amazon Store. Konkret möchte die EU-Kommission von Amazon wissen, welche Eingabefaktoren, Funktionen, Signale, Informationen und Metadaten in den algorithmischen Empfehlungssystemen verwendet werden. Zudem soll Amazon erklären, welche Optionen Nutzer:innen haben, um sich gegen die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen durch Tracking zu entscheiden.
Amazon wehrt sich
Während die EU-Kommission auf Transparenz drängt, wehrt sich Amazon mit juristischen Mitteln: Bereits letztes Jahr hatte Amazon versucht, die Forderungen abzuwehren und sich dazu an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gewandt. Das US-Unternehmen argumentierte, dass die DSA-Vorgaben die Grundrechte auf Datenschutz und unternehmerische Freiheit verletzten. Der EuGH wies diesen Antrag jedoch ab, da ein vorläufiger Rechtsschutz die Wirkung des Plattformgesetzes „möglicherweise um mehrere Jahre“ verzögern würde.
Kritische Stimmen warnen vor Überregulierung
Einige Experten warnen davor, dass sich die EU mit ihren weitreichenden regulatorischen Anforderungen ins eigene Fleisch schneiden könnte. Ben Thompson von Stratechery argumentiert beispielsweise, dass die zahlreichen europäischen Datenschutzvorschriften zu einem fragmentierten und ineffizienten Benutzererlebnis führen, da Webseiten und Dienstleister ständig um Erlaubnis bitten müssen, um grundlegende Funktionen auszuführen. (Zu) strenge Regulierungen könnten zudem dazu führen, dass zukunftsweisende Innovationen an Europa vorübergehen.
Ein aktuelles Beispiel zeigt genau dies: Apple kündigte kürzlich als Reaktion auf Europas Digital Markets Act (DMA)-Bestimmungen an, sein neuestes KI-Tool Apple Intelligence sowie Services wie iPhone Mirroring und SharePlay Screen Sharing vorerst nicht in der EU einzuführen, wie unter anderem die Zeit berichtet. Der Konzern begründet dies damit, dass die Interoperabilitätsanforderungen und Datenbeschränkungen des DMA die Datensicherheit seiner Produkte gefährden könnten. Apple ist derzeit in Gesprächen mit der EU, eine Einigung wird in diesem Jahr allerdings nicht mehr erwartet.
Fazit
Die Forderungen, die die EU-Kommission an große Konzerne wie Amazon zur Umsetzung des Digital Services Act stellt, sollen die Transparenz und den Datenschutz im digitalen Raum verbessern. Dennoch gibt es berechtigte Bedenken, dass die Maßnahmen zu einer Überregulierung führen könnten, die die Nutzerfreundlichkeit von Online-Plattformen und anderen Internet-Diensten beeinträchtigen. Zudem besteht die Gefahr, dass die strengen Vorschriften Unternehmen davon abhalten, in den europäischen Markt einzutreten oder ihre technologischen Innovationen hier anzubieten.
Es bleibt abzuwarten, ob die EU-Kommission Wege finden kann, ihre Regulierungsziele zu erreichen, ohne die großen Tech-Player abzuschrecken und zu riskieren, dass Europa technologisch abgehängt wird. Die EU verfolgt das Ziel, die Freiheit und Sicherheit ihrer Bürger zu schützen. Doch mit übermäßig strengen Regulierungen läuft sie Gefahr, genau das Gegenteil zu erreichen. Die Balance zwischen Transparenz, Datenschutz und wirtschaftlicher Freiheit wird weiterhin ein zentraler Punkt in der Debatte um die Regulierung digitaler Dienste bleiben.